Symbolbild zum EnEV 2014. EnEV 2014: Gebäudeautomation ist gesetzlicher Bestandteil - und nun?

(Quelle: FH Rosenheim)

Somit rückt die Bedeutung der Gebäudeautomation für die Energieeffizienz eines Gebäudes stärker in den Fokus.

Der von der EnEV 2014 erwartete Automationsgrad, konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes, ist relativ gering und wird von heutigen Neubauten bereits erfüllt [1]. Die Gefahr, durch die Berücksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafür belohnt die EnEV 2014 diejenigen, die mehr automatisieren, als es für das Referenzgebäude vorgegeben ist. Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um weitere 25 %. Nun ist es so, dass der bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Die zum selben Zeitpunkt greifende Reduktion des Primärenergiefaktors für Strom hilft zwar teilweise – kann aber bei Weitem nicht alleine die verschärften Anforderungen erfüllen. Es wäre fahrlässig, die Möglichkeiten und Auswirkungen der Gebäudeautomation noch nicht einmal in Erwägung zu ziehen. Dabei vorweg: Man kann Gebäudeautomation sinnvoll, zuverlässig und günstig installieren. Man kann aber auch viel falsch machen. Leider kursieren in der Öffentlichkeit viele Beispiele für letzteres und schrecken bedauerlicherweise davor ab, sich mit dem Gewerk der Automation zu befassen. Auch herrscht oft die unsinnige Einstellung, man müsse Experte sein, um sich diesem neuen Feld zu widmen. In diesem Artikel wird ein Einstieg für quasi jedermann angeboten. Zurück zur EnEV 2014. Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäudeautomation eine positive Auswirkung. Beim Neubau hilft das, die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfüllen. Beim Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie.

 

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