Gruppenbild von Uwe Heinz (li.) und Simon Telöken (re.) von der Teka Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH.

Uwe Heinz (li.) und Simon Telöken (re.) von der Teka Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH.(Quelle: Teka)

Bereits 2014 hat der Gesetzgeber den Grenzwert für alveolengängige Stäube um mehr als die Hälfte gesenkt. Am 31. 12. 2018 endete die Übergangsfrist. Sind die Betriebe hierfür "gerüstet"?

U. Heinz: Ob Unternehmen die Regelung bereits umgesetzt haben, hängt häufig von der Größe und damit von der Manpower des Unternehmens ab. Die größeren verfügen häufig über eigene Abteilungen mit Sicherheitsfachkräften, die Mängel aufdecken. Sie sind meist mit dem Thema Grenzwertabsenkung vertraut. Viele kleinere Betriebe mit einer internen oder externen Sicherheitsfachkraft haben vielleicht schon einmal davon gehört, wissen aber nicht genau, wie sie das Thema anpacken sollen. Man muss bedenken, dass luftgetragene Schadstoffe, die beim Schweißen, Schleifen oder Schneiden frei werden, nur einen kleinen Ausschnitt des großen Bereichs Arbeitsschutz im Unternehmen ausmachen.

S. Telöken: Das stimmt. Manche Bereiche fallen direkt ins Auge, andere wie die Belastung durch Stäube und Rauche eher nicht. Die gesundheitlichen Folgen einer zu hohen Belastung der Luft insbesondere durch Feinstäube sind für Mitarbeiter in der Regel erst nach langer Zeit spürbar. Auch wenn heute kaum einer mehr die Relevanz einer Absaugung am Arbeitsplatz bestreiten würde, wird das Thema immer noch gern mal beiseitegeschoben, so unsere Erfahrung.

Was droht Betrieben, die den neuen Staubgrenzwert nicht einhalten?

S. Telöken: Im schlimmsten Fall kann das Arbeiten an einer Anlage untersagt werden. Soweit sollte man es aber nicht kommen lassen und rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Schließlich geht es um die Gesundheit der Mitarbeiter – und die will in der Regel jedes Unternehmen erhalten. Ein zusätzlicher Anreiz: Investitionen in Absaugtechnik werden zurzeit noch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

Wer unterstützt die Betriebe, wenn es um die Einhaltung des ASGW geht?

S. Telöken: In der Regel die Gewerbeaufsichtsämter oder die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Doch auch die Absauganlagenhersteller wie wir sind von Berufs wegen bestens mit der Materie vertraut und bieten Hilfestellung und konkrete Lösungsansätze.

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