Symbolbild zum Thema. Wirksamkeitsnachweis für Brandmeldeanlagen

(Quelle: Siemens)

Die Leistungsfähigkeit von Brandmeldeanlagen ist ­heute so hoch wie nie zuvor, gerade auch in Hinblick auf die Detek ­tionssicherheit bei Störgrößen und in schwierigen Umgebungsbedingungen. Gleichzeitig werden die brandschutztechnischen Anforderungen von Unternehmen immer komplexer: So steht nach dem zentralen Schutz von Menschenleben die Aufrechterhaltung von Prozessen oft noch stärker im Fokus, als die Unversehrtheit von Gebäuden und anderen Sachwerten. Für die Planung und Umsetzung geeigneter Brandschutzkonzepte bedeutet das: Es geht keineswegs nur darum, Regelwerke wie die DIN 14675 oder DIN VDE 0833-2 buchstabengetreu in ihren Mindestanforderungen zu erfüllen. Vielmehr sind individuelle Schutzziele zu definieren und ihre Einhaltung durch den intelligenten Einsatz geeigneter Brandmeldelösungen zu gewährleisten – gerade bei hohen, verwinkelten und besonders genutzten Gebäuden.

Dieser lösungsorientierte Ansatz bringt auch neue Herausforderungen beim Nachweis der Wirksamkeit der entsprechenden Brandmeldeanlagen mit sich. Baurechtlich geht es dabei um die Durchführung der sogenannten Wirkprinzipprüfung. Diese wird von den jeweiligen Länderbauordnungen bei jeder Erstabnahme sowie bei wiederkehrenden Prüfungen für die gesamte Ablaufkette gefordert.

Sicherheit durch Wirksamkeitsnachweis

Ein umfassender Wirksamkeitsnachweis geht über die baurechtlich geforderte Wirkprinzipprüfung noch hinaus und unterstützt auch schon bei der Erstellung des Brandmeldekonzepts. In den Landesbauordnungen und im Brandschutzkonzept wird das Schutzziel definiert und im Brandmeldekonzept, wie es erreicht werden soll. Durch Testaufbauten und einen Wirksamkeitsnachweis kann die Planung und Projektierung optimiert und die Investitionssicherheit garantiert werden. Damit gibt der Wirksamkeitsnachweis Fachplanern eine zuverlässige Planungssicherheit. Die Dokumentation unterstützt sie außerdem in der Phase "Planung und Projektierung" gemäß DIN 14675.

Die DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) erlaubt den Einsatz von sogenannten punktförmigen Rauchmeldern für Räume bis 12 m Höhe. Wird der Wirksamkeitsnachweis durchgeführt, können diese auch für 16 m hohe Räume eingesetzt werden. Ähnlich verhält es sich auch bei der DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) bei hohen Luftwechselraten (über 5 m/s) im Raum. Hier muss mit einer Prüfung sichergestellt werden, dass Brandkenngrößen wie Rauch und Temperatur nachweisbar in ausreichender Menge zum Melder gelangen.

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