Symbolbild zum Thema. Branderkennungsanlage schließt Sicherheitslücke in Bauvorschriften

(Quelle:Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Rauchwarnmelder für Privathaushalte sind in den meisten Landesbauordnungen (LBO) gesetzliche Pflicht. Ihr Einsatz wird durch die Anwendungsnorm DIN 14676 und die europäische Gerätenorm DIN EN 14604 geregelt. Für Sonderbauten gelten hingegen strengere Richtlinien, die in der Regel eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) erforderlich machen. Bei kleineren Sonderbauten sind die Vorschriften nicht so eindeutig – bislang jedenfalls.

Denn verständlicherweise möchte der Gesetzgeber auch in Kitas, Beherbergungsstätten, Senioren- oder Behindertenheimen maximale Personensicherheit gewährleisten. Das Mittel der Wahl waren in solchen Einrichtungen bisher vernetzte Rauchwarnmelder. Da herkömmliche Rauchwarnmelder jedoch keinen "bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis" für die Vernetzung besitzen, sind sie rein rechtlich nicht für den Einsatz in Sonderbauten zu ­gelassen. Und das kann im Schadensfall sowohl für den Errichter der Anlage als auch für den Betreiber des Gebäudes Haftungsprobleme nach sich ziehen.

Um hier Abhilfe zu schaffen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, hat der Bundesverband Sicherheitstechnik im Juli 2015 die neue Richtlinie "Hausalarmanlagen Typ B" (HAA-B) ins Leben gerufen. Sie betrifft kleinere Sonderbauten, deren Brandschutz ­vorschriften heute noch nicht eindeutig definiert sind. Die HAA-B ermöglicht Bauherren und Betreibern einen rechtskonformen Ersatz für vernetzte Rauchwarnmelder zu installieren und gleichzeitig deren bauproduktrechtlichen Risiken auszuschließen. Zurzeit wird daran gearbeitet, die neue Richtlinie HAA-B als verbindliche VDE-Norm umzusetzen. Diese kann dann in einem nächsten Schritt in die Landesbauordnungen übernommen werden.

Bis dahin bietet jedoch ausschließlich die neue Richtlinie HAA-B Rechtssicherheit – vorausgesetzt, es kommt ein System zum Einsatz, das die Anforderungen der Richtlinie uneingeschränkt erfüllt. Hager hat mit seiner Branderkennungsanlage – kurz Beka – jetzt eine Lösung entwickelt, die den Anforderungen an solch eine Hausalarmanlage Typ B entspricht. Damit bietet dieser Hersteller Planern und Betreibern ein zertifiziertes Bauprodukt nach DIN EN 54, bei dem der Schutz von "Leib und Leben" an erster Stelle steht.

Im Wesentlichen unterscheidet sich die Beka lediglich in einem Punkt von einer Brandmeldeanlage: Während eine Brandmeldeanlage einen registrierten Brand über eine ­direkte Aufschaltung zur Feuerwehr weitermeldet, sorgt die Beka für eine hausinterne Alarmierung: Im Brandfall warnt sie über die angebundenen Rauchmelder alle Personen im gesamten Gebäude, sodass schnell und sicher evakuiert werden kann. Zum anderen leitet die Beka den Alarm über eine sichere Funkverbindung an eine zentrale Stelle – beispielsweise an den Pförtner oder das Schwesternzimmer – weiter.

Die Branderkennungsanlage wurde speziell für kleinere Sonderbauten entwickelt und stellt eine kostengünstige Alternative zu den wesentlich teureren Brandmeldeanlagen für Zweckbauten nach DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) dar. Denn bei der Beka von Hager kommunizieren sämtliche Komponenten per Funk, sodass bei der Installation weder bauseitig aufwendige Arbeiten in Form von Leitungsverlegungen noch teure Spezialkabel erforderlich sind.

Aber auch beim Betrieb erweist sie sich als wirtschaftlich, da die Beka nur einmal pro Jahr gewartet werden muss und nicht wie Brandmeldeanlagen viermal sowie alle drei Jahre durch einen externen Sachverständigen.

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