Abbildung von Brandschutzschalter. Brandschutzschalter mit integriertem Sicherungsautomat.

(Quelle: ABB)

Der Brandschutzschalter ist einpolig geschützt und zweipolig schaltend für Bemessungsströme von 6 A bis 20 A in B- oder C-Charakteristik. Zu seinen Merkmalen gehören ein Bemessungsschaltvermögen von 6 kA und ein LED-Indikator, der die Ursache der Auslösung anzeigt. Die Einspeisung kann wahlweise von oben oder von unten erfolgen. Eine einfache Querverdrahtung, zum Beispiel zu einem FI-Schutzschalter, ist im hinteren Klemmenbereich möglich.

Der Einsatz von AFDD (Arc Fault Detection Devices) ist gemäß DIN VDE 0100-420:2016-02 verpflichtend in besonders brandgefährdeten Einsatzgebieten mit einphasigen Wechselstromsystemen bis 16 A wie beispielsweise Schlaf- und Aufenthaltsräume für Kinder, behinderte und alte Menschen, barrierefreie Wohnungen, Räume mit besonderem Brandrisiko und überall dort, wo unersetzbare Güter und besonders wertvolle Kulturgüter aufbewahrt werden. Betroffen sind Kindertagesstätten und Seniorenheime genauso wie Holzhäuser, Scheunen oder Werkstätten für Holzbearbeitung sowie Museen, Galerien oder Archive. Empfohlen wird der Einsatz von Brandschutzschaltern generell in Schlafräumen.

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