Symbolbild Förderung bei der kommunalen Beleuchtungssanierung

(Quelle: Pixabay)

 Denn für ausgewählte Braunkohlereviere gelten noch einmal weitere 15 Prozentpunkte sowie 5 zusätzliche Prozentpunkte für Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS). Mit den angehobenen Förderquoten ergeben sich weitere Vorteile für Antragssteller: So reduzieren sich die notwendigen Mindestbeträge der Projektgrößen und Eigenmittelanteile können verringert werden oder gar wegfallen.

Trilux unterstützt Förderberechtigte und Planer mit umfangreichen Leistungen während des gesamten Sanierungsprojekts – von der Bestandsaufnahme über die Begleitung der Antragsstellung bis hin zur Umsetzung. Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat das Unternehmen in einer Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022 zusammengestellt. Sie bietet Lichtplanern zudem eine fundierte Argumentationshilfe bei der Beratung kommunaler Entscheidungsträger

b&a-Redaktion

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