Abbildung von Sprechanlagen. KfW-Förderung für neue Sprechanlagen

(Quelle: Siedle)

Förderberechtigt sind Haus- und Wohnungsbesitzer, Käufer von sanierten Wohnimmobilien sowie Wohneigentümergemeinschaften. Die Einzelheiten sind abhängig vom Programm, ebenso die Art der Förderung. Die Mittel der KfW-Programme sind begrenzt, Förderungen werden in der Reihenfolge der Anträge bewilligt.

b&a Redaktion

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