Abbildung von PV-Dächer. Brandschutzbandage für PV-Dächer.

(Quelle: Obo Bettermann GmbH & Co.)

Wenn in einem Gebäude ein Brand ausbricht, können über das Dach geführte Leitungen eine Weiterleitung des Feuers in noch nicht betroffene Bereiche verursachen. Bei PV-Anlagen ist es daher wichtig, Maßnahmen zu treffen, welche die Brandweiterleitung verhindern oder verlangsamen. So lassen sich Schäden effektiv minimieren. Im Brandfall zählt jede Minute, denn mehr Zeit bedeutet: bessere Möglichkeiten zur Selbstrettung von Personen sowie zur Rettung und Brandbekämpfung durch Einsatzkräfte. Aus diesen Gründen schreibt die Musterbauordnung MBO2002 vor: Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweg geführt werden ( § 30, Absatz 7, Satz 1). Dieser Schutzgedanke zielt direkt darauf ab, eine Brandweiterleitung zu verhindern bzw. über einen gewissen Zeitraum zu behindern. 

Die genannte Brandschutzvorschrift der MBO 2002 muss schon beim Bau der PV-Anlage umgesetzt werden, um die Brandweiterleitung von Anfang an effizient zu vermeiden. Sollten jedoch durch eine falsche Installation oder Unkenntnis brennbare Leitungen über Brandwände geführt werden, verbleiben noch zwei Lösungen, diesen Mangel zu beheben. Eine Möglichkeit ist, die Leitungsbündel der PV-Anlage im Bereich der Brandwand mit Plattenmaterial oder mit Brandschutzkanälen zu verkleiden. Ein Nachteil dieser Lösung ist jedoch die mangelhafte Witterungsbeständigkeit und die fehlende Möglichkeit, diese Brandschutzmaßnahmen an den Verlauf der Leitungswege anzupassen. 

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