Abbildung von Schutzkleidung. Schutzkleidung: Auf die Pflege kommt es an

(Quelle: CWS-Boco)

Die gesetzlichen Regelungen bei der Beschaffung von PSA nehmen zu. Im April 2018 wurde die PSA-Verordnung 2016/425 eingeführt, die Unternehmen und Hersteller mit mehr Verantwortung belegt. PSA-Kleidung muss zukünftig alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden. Darüber hinaus bekommen Kunden alle wichtigen Auskünfte zur Kleidung in der Herstellerinformation mitgeliefert. Dazu gehört auch eine Waschempfehlung mit wichtigen Hinweisen zur richtigen Wiederaufbereitung der Kleidung. Laut PSA-Benutzerverordnung trägt der Arbeitgeber Sorge dafür, dass sich die Schutzkleidung der Mitarbeiter während der gesamten Nutzungsdauer in einem einwandfreien Zustand befindet.

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